Phasenmodelle

 

Entwicklung von Phasenmodellen für die Einrichtung von Arbeitsstellen und Verfeinerung der Regelwerke für die Arbeitsstellensicherung

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Das deutsche Autobahnnetz bedarf in Zeiten hoher Verkehrsmengen und Mobilitätsbedürfnisse weiterhin des Neubaus (z. B. Lückenschlüsse), des Ausbaus (Ausbau von vier auf sechs sowie von sechs auf acht Fahrstreifen) und vor allem der Instandsetzung. Im Zuge der erforderlichen Baumaßnahmen ist die Einrichtung von Arbeitsstellen längerer Dauer erforderlich. Jährlich werden etwa 400 Arbeitsstellen längerer Dauer in Deutschland eingerichtet. Auf Grund ihrer Auswirkungen sowohl auf den Verkehrsablauf als auch auf die Verkehrssicherheit stellen die Absicherungsmaßnahmen für Arbeitsstellen längerer Dauer einen erheblichen Eingriff in den Verkehr dar.

Die Sicherung von Arbeitsstellen erfolgt gemäß der VwV-StVO zu § 43 StVO nach den RSA (1995), ergänzt durch die ZTV-SA (1997). Die genannten Regelwerke geben aber nur den Endzustand der einzurichtenden Verkehrsführung einer Arbeitsstelle länger Dauer an, während für die Einrichtung, den eigentlichen Aufbau bzw. den Abbau der Arbeitsstelle sowie eine eventuelle Umbau und der dabei erforderlichen einzelnen Arbeitsabläufe keine Hinweise und Vorgaben vorliegen. In Deutschland existieren über die StVO bzw. VwV-StVO hinaus keine zusätzlichen und bundesweit geltenden Regelungen in Bezug auf Ge- oder Verbote. Dies führt dazu, dass „kritische“ Situationen entstehen können bzw. unter Umständen stillschweigend in Kauf genommen werden müssen.

Ziel des Forschungsprojekts ist es daher, die Vorgaben und Erfordernisse aller Bundesländer abzufragen und diese im Hinblick auf eine bundesweite Integration zu überarbeiten. Die Zusammenführung der Anforderungen aus den einzelnen Ländern hinsichtlich einer Strukturierung des Umgangs mit Arbeitsstellen bildete hierbei ebenso einen Schwerpunkt wie die Erarbeitung einer Systematisierung der Arbeitsabläufe einer Absicherungsmaßnahmen für Arbeitsstellen längerer Dauer auf Autobahnen und dessen Einbindungsmöglichkeit in bestehende Regelwerke.